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   BGH, 31.01.2013 - AnwZ (Brfg) 49/12   

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https://dejure.org/2013,2493
BGH, 31.01.2013 - AnwZ (Brfg) 49/12 (https://dejure.org/2013,2493)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2013 - AnwZ (Brfg) 49/12 (https://dejure.org/2013,2493)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - AnwZ (Brfg) 49/12 (https://dejure.org/2013,2493)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erklärung eines angefochtenen Urteils für wirkungslos bei vorheriger Erledigterklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erklärung eines angefochtenen Urteils für wirkungslos bei vorheriger Erledigterklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erledigung der Rechtssache: Kostentragung Ermessensentscheidung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2005 - 3 N 92.04
    Auszug aus BGH, 31.01.2013 - AnwZ (Brfg) 49/12
    Die genannten Bestimmungen gelten infolge der Verweisungsregelung des § 125 Abs. 1 Satz 1 VwGO, die im Zulassungsverfahren entsprechend anwendbar ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, NVwZ-RR 2006, 360 m. w. N.), auch für das dem Berufungsprozess vorgeschaltete Zulassungsverfahren (OVG Berlin-Brandenburg, aaO; vgl. auch Eyermann/Geiger, aaO, § 87a Rn. 2).
  • BGH, 05.03.2013 - AnwZ (Brfg) 3/12

    Auswirkungen eines Vergleichs der Parteien bzgl. der Führung der Bezeichnung

    Nachdem die Parteien entsprechend dem Vergleich die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist für die noch zu treffenden Entscheidungen nach § 112e Satz 2 BRAO, § 87a Abs. 1 Nr. 3, 4 Abs. 3, § 125 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Berichterstatter zuständig (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2012 - AnwZ (Brfg) 61/11, juris Rn. 2 und vom 31. Januar 2013 - AnwZ (Brfg) 49/12, juris Rn. 3).
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